Umbraco Hosting

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 2026-07-31 Maßgebliche Fassung
Diese Bedingungen gelten für das Managed-Hosting von Umbraco. Fassung 2026-07-31. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.

1. Leistungsgegenstand

Wir betreiben Managed Hosting für das Content-Management-System Umbraco. Die Leistung umfasst eine betriebsbereite Umbraco-Instanz, die zugehörige Datenbank, Speicherplatz und Datenverkehr im Rahmen des gewählten Tarifs, einen von uns vergebenen Hostnamen, TLS-Zertifikate sowie Sicherungen in der für den Tarif angegebenen Häufigkeit.

Die Leistung wird als standardisiertes Produkt erbracht. Eine Anpassung an individuelle Anforderungen schulden wir nicht; Entwicklungs-, Beratungs- oder Redaktionsleistungen sind nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart.

Wir sind berechtigt, die technische Umsetzung zu ändern — insbesondere die eingesetzte Hardware, den Server, auf dem die Instanz betrieben wird, sowie die Versionen der von uns betriebenen Software —, soweit der vereinbarte Leistungsumfang gewahrt bleibt.

2. Verfügbarkeit

Wir streben eine Verfügbarkeit von 95 % im Kalendermonat an, gemessen am zugewiesenen Hostnamen der Instanz über HTTP von außerhalb unserer Plattform. Die Verfügbarkeit wird fortlaufend erfasst und ist Ihnen in der Konsole einsehbar, einschließlich einer Aufstellung sämtlicher von uns festgestellten Störungen.

Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten: angekündigte Wartungsarbeiten mit einem Vorlauf von mindestens 24 Stunden; Unterbrechungen aufgrund von Ihnen veranlasster oder durchgeführter Änderungen, insbesondere Neustarts, Wiederherstellungen, Tarifwechsel sowie von Ihnen eingespielter Programmierung oder Konfiguration; Sperrungen wegen Zahlungsverzugs oder Verstoßes gegen diese Bedingungen; Störungen Ihrer eigenen Domain, Ihres DNS oder von Ihnen eingebundener Dienste Dritter; sowie Ereignisse außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Ausfälle vorgelagerter Netzbetreiber und Rechenzentren sowie höhere Gewalt.

Unterschreitet die Verfügbarkeit in einem Kalendermonat 95 %, können Sie für jeden vollen Prozentpunkt der Unterschreitung eine Gutschrift in Höhe von 10 % des auf die betroffene Instanz entfallenden Monatsentgelts verlangen, insgesamt höchstens 50 % des Monatsentgelts. Der Anspruch ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des betroffenen Monats geltend zu machen. Diese Gutschrift ist der ausschließliche Rechtsbehelf für das Verfehlen der angestrebten Verfügbarkeit; gesetzliche Ansprüche, die nicht ausgeschlossen werden können, insbesondere nach Ziffer 8, bleiben unberührt.

Die angestrebte Verfügbarkeit ist ein Zielwert und keine Garantie im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB. Eine Garantie übernehmen wir nur, soweit sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet ist.

3. Ihre Pflichten

Sie sind für die von Ihnen veröffentlichten Inhalte und für sämtliche über Ihre Instanz vorgenommenen Handlungen verantwortlich, auch soweit sie durch von Ihnen berechtigte Nutzer erfolgen. Die Nutzung zur Speicherung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte, zum Versand unverlangter Nachrichten oder in einer Weise, die unsere Infrastruktur oder andere Kunden beeinträchtigt, ist untersagt.

Sie sind dafür verantwortlich, die Umbraco-Anwendung, deren Pakete sowie von Ihnen eingespielte Programmierung aktuell und sicher zu halten. Wir betreiben die Plattform unterhalb Ihrer Instanz; deren Inhalt prüfen und pflegen wir nicht.

Sie haben Ihre Zugangsdaten geheim zu halten und uns unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Dritte Kenntnis erlangt haben.

Sie sind verpflichtet, von Daten, die für Sie von Bedeutung sind, in einem der Bedeutung angemessenen Umfang eigene Sicherungen vorzuhalten. Unsere Sicherungen sind Bestandteil der Leistung, ersetzen Ihre eigenen jedoch nicht.

4. Entgelte und Zahlung

Es gelten die Entgelte des gewählten Tarifs. Sie werden monatlich im Voraus fällig. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt; die steuerliche Behandlung richtet sich nach Sitz und Status des Kunden und wird auf jeder Rechnung ausgewiesen.

Schlägt eine Zahlung fehl, wiederholen wir den Einzug und benachrichtigen Sie. Bleibt die Zahlung aus, sind wir nach Ablauf der in diesen Benachrichtigungen genannten Frist berechtigt, die Instanz zu sperren. Die Sperrung setzt die Leistung aus; Daten werden dadurch nicht gelöscht.

Preisänderungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums mit. Sind Sie mit der Änderung nicht einverstanden, können Sie zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.

5. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft für den gewählten Abrechnungszeitraum und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, sofern er nicht gekündigt wird. Sie können jederzeit kündigen, wahlweise zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums oder mit sofortiger Wirkung.

Bei Kündigung mit sofortiger Wirkung erstatten wir 80 % des nicht genutzten Anteils des laufenden Abrechnungszeitraums, taggenau berechnet. Die einbehaltenen 20 % decken den Aufwand für Bereitstellung, Betrieb und Abbau der Instanz ab, der unabhängig von der Nutzungsdauer anfällt.

Wir können aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoß gegen Ziffer 3 oder bei Zahlungsverzug nach Ablauf der gesetzten Frist. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Mit Vertragsende löschen wir Ihre Instanz. Eine abschließende Sicherung wird für den im Tarif genannten Zeitraum vorgehalten, damit eine versehentliche Löschung rückgängig gemacht werden kann; danach sind die Daten unwiederbringlich verloren. Exportieren Sie vor der Kündigung alles, was Sie benötigen.

6. Datenschutz

Soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, erfolgt dies als Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags, der Bestandteil dieses Vertrags ist.

Die Speicherung und Verarbeitung erfolgt innerhalb der Europäischen Union.

Verantwortlicher für die in Ihrer Instanz verarbeiteten personenbezogenen Daten bleiben Sie; Sie stellen sicher, dass für deren Verarbeitung eine Rechtsgrundlage besteht.

7. Datensicherung und Datenverlust

Wir erstellen Sicherungen in der für den Tarif angegebenen Häufigkeit und Aufbewahrungsdauer und prüfen deren Wiederherstellbarkeit. Bei einem von uns zu vertretenden Datenverlust beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die Wiederherstellung der zuletzt von uns vorgehaltenen Sicherung.

Unsere Haftung für Datenverlust ist dementsprechend auf denjenigen Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch Sie nach Ziffer 3 zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

8. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie im Umfang einer von uns ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist der Höhe nach zudem auf die Entgelte begrenzt, die Sie für die betroffene Instanz in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlt haben.

Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, entgangene Geschäftschancen sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden aufgrund von Nichtverfügbarkeit, soweit die in Ziffer 2 angestrebte Verfügbarkeit eingehalten wird.

Diese Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist damit nicht verbunden.

9. Änderungen dieser Bedingungen

Wir können diese Bedingungen mit einer Frist von mindestens sechs Wochen in Textform vor Wirksamwerden ändern. Widersprechen Sie nicht vor dem Wirksamkeitszeitpunkt in Textform, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Sitz.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.